ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Betreuungsvertrag

  1. Zwischen dem Hundehalter/der Hundehalterin (im folgenden nur Hundehalter genannt) und der Inhaberin von HUNDEMEUTE GARBSEN wird ein Betreuungsvertrag über die Betreuung des Hundes des Hundehalters auf den Gruppenspaziergängen des Gassiservices HUNDEMEUTE GARBSEN abgeschlossen.
  2. Die hier aufgeführten AGB sind Bestandteil des Betreuungsvertrages. Der Hundehalter erklärt sich mit Abschluss des Betreuungsvertrages mit der Geltung der AGB ausdrücklich einverstanden.
  3. HUNDEMEUTE GARBSEN verpflichtet sich, die zu betreuenden Hunde art- und verhaltensgerecht zu halten und das Tierschutzgesetz sowie dessen Nebenbestimmungen zu beachten und seine Tätigkeit nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen.
  4. Der Hundehalter bestätigt, dass der Hund in seinem Eigentum steht und er uneingeschränkt über ihn verfügen kann.
  5. Der Hundehalter versichert, dass sein Hund frei von ansteckenden Krankheiten und präventiv gegen Parasitenbefall geschützt ist. Er kann nachweisen, dass der Hund gegen folgende Krankheiten geimpft ist: Tollwut, Zwingerhusten, Staupe, Hepatitis, Leptospirose und Parvovirose.
  6. Der Hundehalter verpflichtet sich, Veränderungen im Gesundheitszustand seines Hundes sofort mitzuteilen, insbesondere im Fall einer ansteckenden Krankheit. Der Verdacht auf eine Erkrankung des Hundes ist ausdrücklich vom Hundehalter mitzuteilen. HUNDEMEUTE GARBSEN behält sich vor, einen offensichtlich kranken Hund nicht zu betreuen.
  7. Der Hundehalter bestätigt, dass eine spezielle und gültige Haftpflichtversicherung inklusive Fremdbetreuung für den Hund besteht.

Leistungsumfang

  1. HUNDEMEUTE GARBSEN gewährleistet jedem zu betreuenden Hund während der vereinbarten Betreuungszeit ausreichend Bewegung und Freilauf.
  2. Die Abholung der Hunde findet zwischen 10 und 11 Uhr statt, die Rückkehr zwischen 13 und 14 Uhr.
  3. Die Hunde werden in einem klimatisierten Ford Transit Custom in geräumigen und sicheren Hundeboxen transportiert.
  4. Der in Betreuung gegebene Hund wird nach Ablauf der vereinbarten Betreuungsdauer von HUNDEMEUTE GARBSEN zum vereinbarten Ort (nach Hause, ins Büro etc.) gebracht. Ist die vereinbarte Rückgabe nicht möglich, weil z. B. der Hundehalter nicht anwesend ist, werden dem Hundehalter pro angefangener Stunde 20,00 € in Rechnung gestellt.
  5. HUNDEMEUTE GARBSEN bietet einzelne Gassigänge in der Meute, 10er-Karten sowie Monatsabonnements an.
  6. Die Kosten einzelner Gassigänge und einer 10er-Karte sind vor Leistungsbeginn zu entrichten. Der Hundehalter erhält von HUNDEMEUTE GARBSEN vorab eine entsprechende Rechnung per Mail zugestellt. 10er-Karten sind ab Vertragsbeginn 6 Monate gültig, nicht übertragbar und Rest-Gassigänge nicht auszahlbar.
  7. Eine Absage eines einzeln gezahlten Gassiganges sowie eines Gassiganges einer 10er-Karte muss mindestens 24 Stunden vor Leistungsbeginn erfolgen. Nicht fristgerechte oder nicht erfolgte Absagen führen zur vollen Berechnung der angemeldeten Leistung.
  8. Die Kosten eines Monatsabonnements sind zum 1. des jeweiligen Monats zu entrichten. Monatsabonnements sind nicht übertragbar und Resttage nicht auszahlbar.
  9. Die Mindestlaufzeit eines Abonnements beträgt 3 Monate und ist von beiden Parteien unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündbar. Unbeschadet davon bleibt das Recht der außerordentlichen Kündigung.
  10. Ein Monatsabonnement sichert dem Hund einen festen Platz in der an den gebuchten Tagen bestehenden Gruppe. Es ist auf 43,0 Betreuungs-/Leistungswochen im Jahr berechnet. Rausgerechnet sind insgesamt 9,2 Wochen für Feiertage, Betriebsurlaube und sonstige Ausfälle von HUNDEMEUTE GARBSEN auf Grund von z. B. Krankheit oder Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen. Die Zeiten für Betriebsurlaube und Fort- und Weiterbildungen werden, soweit nicht bei Vertragsabschluss bereits bekannt, rechtzeitig mitgeteilt.
  11. Bei Nichtteilnahme des Hundes - gleich aus welchem Grund (Urlaub des Hundehalters, Krankheit des Hundehalters oder des Hundes etc.) – erfolgt keine anteilige Rückerstattung des Monatsabonnements.

Krankheit

  1. Sollte sich ein Hund während der Betreuungszeit verletzen oder erkranken, so wird er ordnungsgemäß versorgt. Hält HUNDEMEUTE GARBSEN eine tierärztliche Behandlung für dringend erforderlich, ist HUNDEMEUTE GARBSEN bevollmächtigt, den Hund im Auftrag des Hundehalters bei einem Tierarzt vorzustellen.
  2. HUNDEMEUTE GARBSEN verpflichtet sich, den Hundehalter unverzüglich zu informieren, sollten bei seinem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder sollte sein Hund Eingewöhnungsschwierigkeiten zeigen, die das Normalmaß übersteigen. Der Hundehalter ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass HUNDEMEUTE GARBSEN ihn oder einen Vertreter jederzeit erreichen kann.
  3. Der Hundehalter verpflichtet sich, alle entstehenden tierärztlichen Kosten und medikamentösen Behandlungen – eingeschlossen Transport und Nebenkosten – zu tragen und HUNDEMEUTE GARBSEN von den Ansprüchen Dritter freizuhalten.

Haftung

  1. Dem Hundehalter ist bekannt und er ist einverstanden, dass sein Hund in einer Gruppe geführt wird und es zu Auseinandersetzungen kommen kann. Er wurde darüber informiert, dass sein Hund sich in Gemeinschaft mit Artgenossen weitgehend unangeleint – mit Ausnahme der Brut- und Setzzeit vom 1. April bis 15. Juli - im freien Gelände bewegt.
  2. Für Schäden, die ein Hund bei Dritten verursacht, haftet vorrangig sein Hundehalter.
  3. Schadensersatzansprüche gegenüber HUNDEMEUTE GARBSEN sind ausgeschlossen.
  4. Der Hundehalter stellt HUNDEMEUTE GARBSEN darüber hinaus im Innenverhältnis von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen Schäden, die sein Hund während der Obhut bei HUNDEMEUTE GARBSEN verursacht, frei.
  5. Von den vorstehenden Haftungsausschlüssen nicht umfasst sind Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von HUNDEMEUTE GARBSEN beruhen.
  6. Der Hundehalter bleibt auch während der Zeit der Betreuung Tierhalter und/oder Eigentümer im Sinne des § 833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung).
  7. Der Hundehalter wird vor der Aufnahme seines Hundes darauf hingewiesen, dass sein Hund auf eigene Gefahr von HUNDEMEUTE GARBSEN betreut wird. Dieses bezieht sich ausdrücklich auf die anderen dort befindlichen Hunde bzw. auf die Auseinandersetzungen zwischen den Hunden und mögliche Verletzungsfolgen. HUNDEMEUTE GARBSEN haftet nicht für die Verletzungen sowie das Ableben des Hundes, die u. a. durch die Gruppenbetreuung im Freilauf erfolgen können. Dem Hundehalter sind die Risiken der Gruppenbetreuung bewusst.
  8. Für den Verlust erhaltener Haustür- und Wohnungsschlüssel kommt HUNDEMEUTE GARBSEN auf, ebenso für eventuell notwendige Schlossersatzkosten. Zugang zu dem Haus oder der Wohnung hat während der Abwesenheit des Hundehalters nur HUNDEMEUTE GARBSEN. HUNDEMEUTE GARBSEN übernimmt keine Haftung im Falle von Schäden, Einbruch oder Diebstahl in dem Haus oder der Wohnung des Hundehalters.
  9. HUNDEMEUTE GARBSEN haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Hundeleinen, Halsbändern, Hundemarken und sonstigen Utensilien.

Sonstiges

  1. Dem Hundehalter ist bekannt, dass läufige Hündinnen während ihrer Stehtage nicht aufgenommen werden können. Sollte der Hundehalter seine läufige Hündin in den Stehtagen in Betreuung geben und dieses HUNDEMEUTE GARBSEN verschweigen, wird für die dann auftretenden Folgen, wie etwa Deckung der Hündin, keine Haftung übernommen. Die hierbei entstehenden Kosten gehen allein zu Lasten des Hundehalters.
  2. Dem Hundehalter ist bekannt, dass HUNDEMEUTE GARBSEN Fotografien von den Hunden anfertigt und diese gegebenenfalls veröffentlicht und zu Werbezwecken nutzt.
  3. Stellt sich heraus, dass Angaben des Hundehalters nicht korrekt sind sowie falsche Angaben zu seinem Hund gemacht wurden, insbesondere solche, die die Sicherheit und/oder Gesundheit anderer zu betreuenden Hunde gefährdet, steht HUNDEMEUTE GARBSEN das Recht der fristlosen Kündigung, sowie des pauschalen Schadensersatzes in Höhe der vereinbarten Vergütung bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist zu.
  4. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/

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